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Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Beschäftigtendaten, besondere Kategorien personenbezogener Daten, automatisierte Entscheidungen und mögliche Drittlandübermittlungen solltest du im konkreten Fall mit der zuständigen Datenschutzfunktion und bei Bedarf mit spezialisierter Rechtsberatung prüfen.

Warum die Prüfung am Anwendungsfall beginnt

Ob ein KI-Einsatz vertretbar ist, hängt davon ab, welche Aufgabe die Anwendung übernimmt und welche Daten dabei verarbeitet werden. Eine KI, die öffentliche Produktinformationen zusammenfasst, ist anders zu bewerten als eine Anwendung, die Bewerbungen priorisiert oder Service-E-Mails mit Kundendaten verarbeitet.

In mittelständischen Unternehmen entsteht die Nutzung von KI häufig lokal: Eine Person lässt E-Mails zusammenfassen, eine andere erstellt Textentwürfe oder wertet Dokumente aus. Werden diese Anwendungen nicht erfasst, bleiben Datenflüsse, Zugriffe und Verantwortlichkeiten leicht ungeklärt.

Datenschutz: Die wichtigsten Begriffe

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt, sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden. Das sind Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Dazu gehören zum Beispiel Namen, E-Mail-Adressen, Kundennummern, IP-Adressen und Gesprächsnotizen. Auch Kombinationen aus Funktion, Standort, Projekt und Zeitpunkt können einen Personenbezug herstellen.

Datenschutz, Informationssicherheit und Datensouveränität

Die drei Begriffe beschreiben unterschiedliche, miteinander verbundene Prüfbereiche:

  • Datenschutz schützt Menschen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Im Artikel geht es deshalb vor allem um Zweck, Rechtsgrundlage, Transparenz und Betroffenenrechte.
  • Informationssicherheit schützt Daten und Systeme vor unbefugtem Zugriff, Verlust, Manipulation und Ausfall. Sie ist besonders wichtig bei Speicherorten, Berechtigungen und technischen Schutzmaßnahmen.
  • Datensouveränität bedeutet, dass dein Unternehmen Datenflüsse, Zugriffe, Nutzungsbedingungen, Abhängigkeiten und einen möglichen Anbieterwechsel nachvollziehen und beeinflussen kann. Diese Perspektive fließt in die Anbieterprüfung und in die Entscheidung über Fortführung oder Beendigung ein.

Datenschutz ist dabei der rechtliche Schwerpunkt. Informationssicherheit und Datensouveränität helfen, die Verarbeitung technisch und organisatorisch zu beherrschen.

Vorprüfung: KI-Nutzung inventarisieren

Bevor du einen Anwendungsfall im Detail prüfst, verschaffe dir einen Überblick über die tatsächliche Nutzung. Erfasse je Anwendung:

  • Zweck und Nutzergruppen,
  • verwendete Daten und mögliche Ausgaben,
  • Anbieter, Tarif und aktivierte Funktionen,
  • Speicher- und Verarbeitungsorte,
  • Vertragsgrundlagen und Löschfristen,
  • Schnittstellen und verbundene Datenquellen sowie
  • eine verantwortliche Person.

Das Ergebnis ist ein kurzer Prüfsteckbrief. Er macht sichtbar, welche Anwendung zuerst geprüft werden sollte und welche Informationen noch fehlen. Wähle danach einen begrenzten Anwendungsfall aus, dessen Nutzen, Risiken und Kontrollmöglichkeiten sich nachvollziehbar bewerten lassen.

Die Prüfroutine in sechs Schritten

Die Routine verbindet Prüfpunkte aus DSGVO, Orientierungshilfen der Datenschutzkonferenz und aktuellen Hinweisen zu KI-Systemen. Sie ist keine vollständige rechtliche Checkliste. Jeder Schritt erzeugt ein Ergebnis, das im nächsten Schritt weiterverwendet wird.

1. Zweck und Ablauf beschreiben

Warum ist der Schritt wichtig? Erst der konkrete Zweck zeigt, ob die Anwendung nur unterstützt oder ob sie Entscheidungen, Priorisierungen oder Kommunikation beeinflusst. Ohne diese Abgrenzung lassen sich Schutzbedarf, Risiken und Verantwortlichkeiten nicht sinnvoll bewerten.

Was musst du tun? Beschreibe Aufgabe, Nutzer, Eingaben, Ausgabe und den nächsten menschlichen oder technischen Schritt. Halte fest, ob das Ergebnis ein Entwurf, eine Empfehlung oder eine Grundlage für eine Entscheidung ist. Beispiel: „Die Anwendung fasst Service-E-Mails zusammen und schlägt eine Fachabteilung vor. Eine benannte Person prüft und ändert den Vorschlag.“

Was passiert mit dem Ergebnis? Die Beschreibung wird zum Prüfsteckbrief für den ausgewählten Anwendungsfall. Sie legt fest, welcher Datenumfang, welche Rechtsgrundlage, welche Kontrollperson und welcher Anbieter im weiteren Verlauf betrachtet werden.

2. Daten und Risiken einordnen

Warum ist der Schritt wichtig? Die Art der Daten bestimmt, welche Schutzanforderungen und Risiken bestehen. Personenbezogene Daten lösen Datenschutzanforderungen aus; besondere Kategorien wie Gesundheitsdaten oder Angaben zur Religions- und Gewerkschaftszugehörigkeit sind zusätzlich geschützt. Vertrauliche Geschäfts- oder Kundendaten können auch ohne Personenbezug ein Sicherheitsrisiko darstellen.

Was musst du tun? Erfasse Eingaben, Ausgaben, Protokolle, Metadaten und verbundene Datenquellen. Ordne sie mindestens als öffentlich, intern, vertraulich oder personenbezogen ein und prüfe, ob einzelne Angaben entfernt, geschwärzt, verkürzt oder durch Testdaten ersetzt werden können. Beziehe auch Daten ein, die der Dienst im Hintergrund erzeugt oder speichert.

Was passiert mit dem Ergebnis? Du erhältst eine Daten- und Risikobeschreibung. Sie grenzt den zulässigen Datenumfang ein und dient als Grundlage für die Rechtsgrundlagenprüfung sowie die Auswahl eines passenden Dienstes.

3. Rechtsgrundlage, Transparenz und Betroffenenrechte prüfen

Warum ist der Schritt wichtig? Eine Verarbeitung personenbezogener Daten braucht einen zulässigen Zweck und eine passende Rechtsgrundlage. Betroffene müssen ihre Rechte praktisch wahrnehmen können, auch wenn Daten in Protokollen, Wissensquellen oder Modellantworten auftauchen.

Was musst du tun? Ordne dem beschriebenen Zweck eine Rechtsgrundlage zu und prüfe je nach Einsatz Informationspflichten, Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch. Kläre, wie betroffene Personen informiert werden und wie Anfragen, Korrekturen oder Löschungen in allen relevanten Systemen bearbeitet werden. Bei Beschäftigtendaten ist zusätzlich das anwendbare nationale Arbeits- und Datenschutzrecht zu berücksichtigen.

Was passiert mit dem Ergebnis? Die Verarbeitung erhält eine dokumentierte rechtliche Bewertung und gegebenenfalls konkrete Informations- und Prozessanforderungen. Bei offenen Punkten wird der Anwendungsfall vor der Anbieterentscheidung zurückgestellt oder angepasst.

4. Anbieter, Rollen und Datenfluss klären

Warum ist der Schritt wichtig? Vertragsbedingungen und technische Funktionen bestimmen, wer auf Daten zugreifen kann, wofür sie genutzt werden und ob das Unternehmen die Verarbeitung kontrollieren kann. Hier treffen Datenschutz, Informationssicherheit und Datensouveränität unmittelbar aufeinander.

Was musst du tun? Fordere konkrete Angaben zu Eingaben, Ausgaben, Protokollen, Metadaten, Training, Produktverbesserung, Unterauftragnehmern, Supportzugriffen, Verarbeitung, Speicherung, Backups, Fernzugriffen, Löschfristen, Export, Rollen, Berechtigungen und Sicherheitsmaßnahmen an. Vergleiche diese Angaben mit dem gebuchten Tarif und den aktivierten Funktionen. Kläre außerdem die Rollenverteilung und ob ein AVV erforderlich ist.

Was passiert mit dem Ergebnis? Du erhältst ein Datenfluss- und Anbieterprofil. Es zeigt, ob der Dienst zum Zweck und zur Datenklasse passt, welche Vertrags- oder Konfigurationsänderungen nötig sind und ob der Einsatz wegen nicht beherrschbarer Risiken ausscheidet.

5. Verantwortlichkeiten und Regeln festlegen

Warum ist der Schritt wichtig? Ein freigegebener Dienst schützt nicht vor Fehlbedienung oder unklaren Entscheidungen. Ohne feste Zuständigkeiten kann niemand zuverlässig freigeben, Vorfälle bearbeiten oder einen ungeeigneten Einsatz stoppen.

Was musst du tun? Benenne eine verantwortliche Stelle für Zweck und Ablauf. Lege fest, wer Technik und Sicherheit prüft, wer Datenschutz bewertet und wer Ergebnisse kontrolliert. Formuliere Regeln zu freigegebenen Anwendungen, zulässigen Daten, notwendiger Prüfung von Ergebnissen, Meldung von Fehlern und Vorfällen sowie Freigabe, Änderung und Beendigung eines Anwendungsfalls. Sorge für eine verständliche Anlaufstelle und erforderliche KI-Kompetenz.

Was passiert mit dem Ergebnis? Es entsteht eine dokumentierte Freigabeentscheidung mit Rollen, Nutzungsregeln und Eskalationsweg. Diese Vorgaben werden zur Bedingung für den Pilotbetrieb und können Beschäftigten konkret vermittelt werden.

6. Einsatz begrenzen, dokumentieren und überprüfen

Warum ist der Schritt wichtig? Ein Pilot mit begrenztem Zweck und kontrollierbaren Daten macht Fehler und unerwartete Folgen sichtbar, bevor sie sich im gesamten Unternehmen ausbreiten. Anbieter, Modelle, Rechtslage und Arbeitsabläufe können sich außerdem ändern.

Was musst du tun? Starte mit einem abgegrenzten Anwendungsfall und synthetischen oder anonymisierten Testdaten. Prüfe Ergebnisqualität, Fehler, Diskriminierungsrisiken, Datenschutz, Sicherheit und menschliche Kontrolle. Dokumentiere Daten, Anbieter, Einstellungen, Freigaben, Annahmen und Änderungen. Lege Prüftermine und Auslöser für eine Neubewertung oder Beendigung fest. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) kann erforderlich sein, wenn voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen besteht.

Was passiert mit dem Ergebnis? Das Unternehmen entscheidet dokumentiert über Pilot, Freigabe mit Bedingungen, Anpassung oder Beendigung. Bei wesentlichen Änderungen beginnt die Prüfung erneut; die Unterlagen bilden zugleich die Grundlage für Nachweise, Kontrollen und spätere Audits.

Vier häufige Fehlannahmen

Die folgenden Annahmen sind problematisch, weil sie jeweils nur einen Teil der Verarbeitung betrachten:

„Wir geben einfach keine Namen ein.“

Das verhindert einen Personenbezug nicht zuverlässig. Eine E-Mail mit Kundennummer, Maschinennummer und konkreter Störungszeit kann eine Person oder einen kleinen Kreis weiterhin erkennbar machen. Auch wenn ein Dienst den Namen nicht erhält, kann die Kombination der übrigen Angaben personenbezogen sein.

„Ein AVV reicht aus.“

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) regelt nur einen bestimmten Teil der Beziehung zwischen Unternehmen und Dienstleister. Er beantwortet nicht automatisch, ob der geplante Zweck zulässig ist, ob die Daten minimiert wurden oder ob der Anbieter sie zusätzlich für eigene Zwecke verarbeitet.

„EU-Server bedeuten automatisch DSGVO-Konformität.“

Der Standort eines Servers beschreibt nicht die gesamte Verarbeitung. Ein Dienst kann etwa Supportzugriffe, Telemetrie, Backups oder Unterauftragnehmer außerhalb der EU einbinden. Dann können Daten oder Zugriffsrechte trotz EU-Speicherort weitere Länder und Beteiligte betreffen.

„Ein Mensch klickt am Ende, deshalb entscheidet die KI nicht.“

Ein Klick ist keine wirksame Kontrolle, wenn die Person den Vorschlag nicht inhaltlich prüfen oder realistisch ändern kann. Übernimmt ein Sachbearbeiter unter Zeitdruck die automatisch erzeugte Priorisierung von Bewerbungen regelmäßig ungeprüft, prägt die KI den Ablauf faktisch mit. Die formale menschliche Beteiligung allein sagt deshalb wenig über die tatsächliche Kontrolle aus.

Wann externe oder interne Datenschutzexpertise nötig ist

Beziehe die zuständige Datenschutzfunktion früh ein, vor allem dann, wenn

  • Beschäftigten-, Bewerber- oder umfangreiche Kundendaten verarbeitet werden,
  • Menschen bewertet oder priorisiert werden,
  • eine automatisierte Entscheidung erfolgen soll,
  • Daten außerhalb der EU verarbeitet werden könnten oder
  • die Nutzung zu eigenen Zwecken durch den Anbieter unklar bleibt.

Zusätzlich können Informationssicherheit, Geschäftsgeheimnisse, Urheberrecht, Mitbestimmung und die KI-Verordnung relevant sein. Die KI-Verordnung ergänzt die DSGVO und ersetzt sie nicht. Auch eine selbst betriebene Anwendung ist nicht automatisch zulässig: Sie erfordert sichere Administration, Updates und Berechtigungen.

Ein gemeinsamer FirmenOS-Ansatz statt vieler einzelner KI-Tools

Viele einzelne Konten und Werkzeuge erschweren den Überblick über Datenflüsse, Berechtigungen und Vertragsbedingungen. Deshalb haben wir uns bei fellowork für einen gemeinsamen organisatorischen und technischen Rahmen, das sogenannte FirmenOS, entschieden. FirmenOS ist die Bezeichnung von fellowork für eine unternehmenseigene digitale Arbeitswelt, in der relevante Daten, Wissen, Regeln und Prozesse mithilfe von KI verbunden und für den Menschen nutzbar gemacht werden. Ein solcher Rahmen bündelt Regeln, Zugriffe und Datenquellen, ersetzt jedoch nicht die Prüfung des einzelnen Anwendungsfalls.

Wenn jeder sein eigenes KI-Tool nutzt Gemeinsamer FirmenOS-Ansatz
Daten verteilen sich auf verschiedene Anbieter und persönliche Konten. Datenquellen werden für freigegebene Aufgaben gezielt angebunden.
Regeln und Einstellungen unterscheiden sich von Werkzeug zu Werkzeug. Freigaben, Rollen und Verantwortlichkeiten werden gemeinsam definiert.
Wissen bleibt in einzelnen Chats oder bei einzelnen Personen. Relevantes Wissen bleibt für das Unternehmen strukturiert nutzbar.
Neue Anforderungen führen häufig zu weiteren Einzellösungen. Digitale Fähigkeiten werden entlang konkreter Prozesse ergänzt.
Zugriffe und Datenflüsse sind mit der Zeit schwerer zu überblicken. Zugriffe, Datenquellen und menschliche Kontrollpunkte lassen sich gezielter steuern.

Für Datenschutz und Datensouveränität ist dieser Ansatz hilfreich, weil Regeln nicht nur in einem Dokument stehen, sondern näher an den tatsächlichen Abläufen umgesetzt werden können. Für jeden Anwendungsfall lässt sich genauer festlegen, welche Datenquellen genutzt werden, wer darauf zugreifen darf, welche Aufgabe eine KI übernimmt und an welcher Stelle ein Mensch prüft oder entscheidet.

Das FirmenOS macht einen KI-Anwendungsfall nicht automatisch datenschutzkonform. Rechtsgrundlage, Datenminimierung, Auftragsverarbeitung, Löschung, Informationspflichten und technische Schutzmaßnahmen müssen weiterhin für den konkreten Fall geprüft werden. Der Vorteil liegt in einer besser steuerbaren Grundlage: Das Unternehmen kann Daten, Prozesse und Verantwortlichkeiten gemeinsam betrachten, statt Datenschutz nachträglich auf viele voneinander getrennte Werkzeuge aufzusetzen.

FAQ zu KI und Datenschutz im Mittelstand

Dürfen Mitarbeitende personenbezogene Daten in ein KI-Werkzeug eingeben?

Nicht pauschal. Entscheidend sind Zweck, Rechtsgrundlage, Anbieter, Rollen, Datenfluss und Schutzmaßnahmen. Ohne freigegebene Anwendung und klare Regeln sollten Mitarbeitende keine personenbezogenen oder vertraulichen Daten in frei gewählte Dienste eingeben.

Braucht jedes KI-Werkzeug einen AVV?

Nein. Ein AVV kommt insbesondere in Betracht, wenn ein Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag deines Unternehmens verarbeitet. Nutzt er Daten für eigene Zwecke, kann die Rollenverteilung anders aussehen.

Reicht es, die Nutzung von Eingaben zum Training auszuschalten?

Nein. Die Einstellung kann relevant sein, klärt aber nicht automatisch Speicherung, Protokollierung, Supportzugriffe, Unterauftragnehmer, Löschung oder Übermittlungen.

Wer sollte einen KI-Anwendungsfall freigeben?

Das hängt vom Risiko und der Organisation ab. Der Fachbereich sollte Zweck und Ablauf verantworten, die IT Technik und Sicherheit prüfen und die Datenschutzfunktion die personenbezogene Verarbeitung bewerten.

Müssen Unternehmen KI wegen der DSGVO vollständig verbieten?

Ein pauschales Verbot schafft nicht automatisch Sicherheit. Sinnvoller ist meist, freigegebene Anwendungen, Datenregeln, Zuständigkeiten und begrenzte Anwendungsfälle festzulegen. Für einzelne besonders riskante Nutzungen kann ein Verbot angemessen sein.

Quellen

  • DSGVO (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016; konsolidierte Fassung vom 4. Mai 2016)
    Belegt die Definition personenbezogener Daten sowie Anforderungen an Rechtsgrundlage, Auftragsverarbeitung, Sicherheit, Betroffenenrechte und Datenschutz-Folgenabschätzung.
  • Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz zu KI und Datenschutz (6. Mai 2024)
    Beschreibt Prüfkriterien für Konzeption, Auswahl, Implementierung und Nutzung von KI-Systemen. Die Orientierungshilfe ist kein abschließender Anforderungskatalog.
  • DSK-Orientierungshilfe zu empfohlenen technischen und organisatorischen Maßnahmen (Stand: Juni 2025)
    Enthält Empfehlungen für technische und organisatorische Maßnahmen bei Entwicklung und Betrieb von KI-Systemen und kann bei der Beschaffung ergänzend herangezogen werden.
  • Europäischer Datenschutzausschuss, Opinion 28/2024 (17. Dezember 2024)
    Betont, dass die Anonymität eines KI-Modells fallbezogen zu prüfen ist. Ein mit personenbezogenen Daten trainiertes Modell ist nicht automatisch anonym.
  • Konsolidierte Fassung der EU-KI-Verordnung (Stand: 27. Juli 2026; ursprüngliche Verordnung vom 13. Juni 2024)
    Ergänzt den Rechtsrahmen für KI. Die DSGVO bleibt anwendbar, wenn beim Entwickeln oder Nutzen eines KI-Systems personenbezogene Daten verarbeitet werden.

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